Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt, die Heinrich-Strerath-Straße im derzeitigen Ausbauumfang gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt, die Heinrich-Strerath-Straße im derzeitigen Ausbauumfang gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
- einstimmig -