Nachtrag: 17.03.2022
Sitzung: 21.03.2022 Bez. I/011/2022
Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2022/1412
Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Herr Haacke (SPD) erklärt, dass der Begriff „Spielstraße“ im Beschlussvorschlag in „verkehrsberuhigten Bereich“ geändert werden müsste, da in einer Spielstraße Fahrzeuge komplett verboten sind.
Frau Laurenz (36) führt aus, dass der Bereich der Straße
Tönges Feld von der Einmündung Langenfelder Straße bis zur Kleingartenanlage
Hitdorf e.V. bis heute nach Aktenlage aus
städtebaulicher Sicht lediglich ein Provisorium darstellt. Die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs ist in dem zuvor genannten Abschnitt der
Straße Tönges Feld wegen der fehlenden überwiegenden
Aufenthaltsfunktion nicht möglich, da es sich
um die Zufahrt zur Kleingartenanlage handelt. Zur weiteren Regulierung des
Verkehrs schlägt Frau Laurenz (36) vor, die
Begrenzung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit für diesen Straßenabschnitt auf 10 km/h zu prüfen.
Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) befürwortet den Vorschlag von Frau Laurenz (36) und schlägt vor, den Antrag seiner Fraktion entsprechend abzuändern.
Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt über den geänderten Antrag Nr. 2022/1412 abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschränkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Tönges Feld ab der Einmündung Langenfelder Straße bis zur Kleingartenanlage auf 10 km/h zu prüfen.
- einstimmig -