Beschlussentwurf:

 

1.   Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 170/I „Mauspfad“ zu.

     Das Gebiet wird in etwa begrenzt:

-       im Norden durch die Bebauung am Straßenzug Alte Heide sowie im Nordosten überwiegend durch den Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Dhünntal“,

-       im Osten durch die östliche Grenze des Grundstücks der Schützenbruderschaft St. Sebastian Manfort e.V.,

-       im Süden durch die Grundstücksgrenze zum Tennisverein Tennis- und Badminton Center "Schloss Morsbroich" sowie

-       im Westen durch die Wohnbebauung östlich des Straßenzugs Mauspfad bzw. durch den Straßenzug selbst.

     Der neue Geltungsbereich ist der Planzeichnung der Anlage 1 zu entnehmen.

 

2.   Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170/I „Mauspfad“ einschließlich Begründung.

 

3.   Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

4.   Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 170/I „Mauspfad“ mit dessen Rechtsverbindlichkeit die widersprechenden Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft treten.

 

Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB sowie § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.


Das Protokoll der frühzeitigen Bürgerversammlung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 


 

- einstimmig -