Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt Bericht erstattet:

 

Der Bürgerantrag „Erhalt einer ausreichenden Optionsfläche für die Einrichtung eines Hallenbadangebotes auf dem Auermühlenareal“ vom 29.04.2022 (Bürgerantrag Nr. 2022/1506) wird in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 02.06.2022 beraten und dem Rat in seiner Sitzung am 20.06.2022 zur Entscheidung vorgelegt.