Frau
Beigeordnete Deppe erläutert in Bezug auf die Stellplätze und deren Anordnung,
dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mehrere Entwürfe gezeigt werden
können und dies mit geänderter Anordnung erfolgt.
Beschluss:
1. Dem Vorhaben der Grundstückseigentümerin, der Evangelischen Kirchengemeinde an Dhünn, Wupper und Rhein, zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan im Bereich „Küppersteg - Alte Landstraße“ in Leverkusen-Küppersteg wird stattgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Satzungsverfahren zur Errichtung von Wohnungsbau durchzuführen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 7 BauGB nur Wohngebäude zuzulassen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 18 (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AFD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)