Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 97/II „Stauffenbergstraße“ ist aufzuheben. Das dafür erforderliche Verfahren ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 der Vorlage dargestellt.

 

2.      Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Dazu sollen die Planunterlagen, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, für 30 Tage öffentlich ausgehängt werden. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.

 

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:         18  (5 SPD, 5 CDU, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)