Auf Nachfrage von Rh. Pott (OP) bestätigt Herr Karl (61), dass das Wohnen ab dem ersten Stockwerk die Zielsetzung im gesamten Plangebiet darstellt.

 

Beschluss:

 

1.     Für das unter Beschlusspunkt 2. näher bezeichnete Plangebiet wird die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

2.     Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Opladen, Stadtbezirk II. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden von der Altstadtstraße, im Osten von der Kölner Straße, im Süden von der Straße Opladener Platz und im Westen von der Münz- sowie Gartenstraße begrenzt. Durch den Geltungsbereich verläuft die Kämpchenstraße als Verbindungsachse zwischen der Altstadtstraße und der Birkenbergstraße. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 6 ha.

 

3.     Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. 254/II "Opladen - zwischen Altstadtstraße, Kölner Straße, Opladener Platz und Münzstraße".

 

4.     Für den Bebauungsplan wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung beträgt vier Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen (Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -