Aufstellung Haushalt 2023

Aktuell erhält der FB Finanzen die ersten Rückmeldung aus den Dezernaten für den Haushalt 2023 ff.

In den nächsten Wochen werden die verwaltungsinternen Abstimmungen zur Aufstellung des Haushalts 2023 stattfinden. Die Einbringung in den Rat der Stadt Leverkusen soll am 24.10.2022 erfolgen. Unmittelbar danach finden wie üblich die Informationsveranstaltung der Verwaltung für die Politik statt, um ihnen die Rahmendaten und fiskalischen Schwerpunkte der Haushaltsplanung 2023 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 vorzustellen. Die entsprechende Einladung wird ihnen zeitnah zugestellt. Die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 ist für die Ratssitzung am 12.12.2022 geplant.

 

Das Aufstellungsverfahren ist weiterhin geprägt von den bisherigen Rahmenbedingungen Abarbeitung Umweltkatastrophe sowie der Bewältigung der Corona-Pandemie. Erschwerend kommen die Ukraine-Krise sowie die geopolitische Lage hinzu, die sich auch fiskalisch vor Ort in den Kommunen niederschlagen. Beispielhaft genannt sind die Kosten für die Verteuerungen bei Baumaßnahmen sowie die gestiegenen Energiekosten. Ebenfalls dazu gehören die Veröffentlichungen in Bezug auf die Steuerschätzungen der BRD.

 

 

Steuerschätzung

Derzeit ist überall von den angeblich fantastischen Zahlen aus der Steuerschätzung von Mai 2022 die Rede. Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass auch die Gemeinden und Kommunen davon partizipieren. Jedoch weißt z. B. der Deutsche Städtetag darauf hin, dass die aktuelle Steuerschätzung nicht zu vernachlässigende Risiken beinhalten. Neben abstrakten Risiken (Unterbrechung der Lieferketten, Stichwort Lock down Shanghai) sind auch konkrete Risiken enthalten, die unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale HH-Planung haben. So beinhaltet die Steuerschätzung nur die derzeit gültige Steuerrechtslage. Sogar vom Parlament beschlossenen Rechtsänderungen werden nicht berücksichtig. Daher empfiehlt der Deutsche Städtetag, z. B. Abschläge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von bis zu 5 % wegen laufender Steuerentlastungsgesetze einzuplanen. Gleiches gilt für geplante Anpassungen beim Grundfreibetrag bzw. der Dämpfung der Kalten Progression, die zu einer weiteren Reduzierung beim Einkommensteueranteils i. H. v. 3 % zu Buche schlägt.

 

Im Fazit muss festgehalten werden:

-       Die Aufstellung der HH-Planung 2023 ff. wird weiterhin extrem ambitioniert sein.

-       Weiterhin besteht das Ziel, einen ausgeglichen Haushalt 2023 zu präsentieren.

-       Die Erreichung dieses Ziels ist nur möglich, wenn die Politik und Verwaltung gemeinsam tragfähige Entscheidungen trifft, die leider manchmal auch in Verzicht münden müssen.

 

 

Haushaltsvollzug 2022

Die Stadt Leverkusen finanziert weiterhin sowohl die Kosten der Flut als auch der Ukraine-Krise mit eigenen Finanzmittel vor, da entsprechende Erstattungen bisher (bis auf einzelne Ausnahmen) nicht abgerufen werden können. Unter dieser Prämisse befindet sich die Verwaltung in der Abarbeitung des HH 2022, da das Anzeigeverfahren bekanntlich mit der Verfügung des RP vom 24.03.2022 erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

 

Abarbeitung der Umweltkatastrophe/Flut sowie zur Ukraine-Krise

Bezüglich der Berichtspflicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden anlässlich des Krieges in der Ukraine verweise ich auf die Vorlage 2022/1484, die im heutigen Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorgestellt wurde.

 

Bis Mitte Mai 2022 hat die Verwaltung bisher Bestellungen i. H. v. über 14,4 Mio. € vergeben. Mit 13,6 Mio. € sind konsumtive Vorgänge erfasst, wovon alleine der FB 65 mit über 9,3 Mio. € zu Buche schlägt. Weitere ca. 850.000 € sind investiv beauftragt. Insgesamt wurden von den 14,4 Mio. € beauftragten Maßnahmen bereits über 8,5 Mio. € bezahlt. Die Deckung erfolgt größtenteils aus dem städtischen Haushalt, da die Stadt Leverkusen bisher nur die bereits mehrfach erwähnte 1 Mio. € an Soforthilfe erhalten hat. Die Vorfinanzierung spiegelt sich auch in der aktuellen Liquiditätslage der Stadt Leverkusen wider.

 

 

Kassenkredite:

Diese betragen (Stichtag 10.06.2022) aktuell 274,36 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum, Vorjahreszeitpunkt standen 255,73 Mio. € in den Büchern.

Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 18,63 Mio. € dar. Der bisherige Maximalwert i. H. v. 300,97 Mio. € wurde Mitte März 2022 erreicht. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2022 insgesamt 450 Mio. €. Somit entspricht die heutige Summe einer Quote der Inanspruchnahme von ca. 60,97 %.