Beschluss:

 

1.         Der vom Rat der Stadt Leverkusen am 28.06.2021 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich und westlich Stauffenbergstraße“ (Vorlage Nr. 2021/0732) wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.         Die vom Rat der Stadt Leverkusen am 28.06.2021 beschlossene Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich und westlich Stauffenbergstraße“ (Vorlage Nr. 2021/0733) wird aufgehoben. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist identisch mit dem Geltungsbereich des unter 1. genannten Bebauungsplans und der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zu den Punkten 1. und 2. beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen die nachfolgenden Punkte 3. bis 5.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zu den Punkten 1. und 2. beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen die nachfolgenden Punkte 3. bis 5.

 

3.         Für das unter Beschlusspunkt 5. näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

4.         Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“.

 

5.         Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk II im Stadtteil Opladen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 1,0 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu den Punkten 3. bis 5. erfolgen vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

6.         Der Entwurf der Satzung (Anlage 6 der Vorlage) für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird gemäß der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), in Kraft getreten am 1. Januar 2022, als Satzung beschlossen.

 

7.         Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist identisch mit dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ (Gemarkung Opladen, Flur 7, Flurstück 912). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen, die Bestandteil dieser Satzung ist.


dafür:         18  (5 SPD, 5 CDU, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)