Beschluss:
1.
Der vom Rat der Stadt Leverkusen am 28.06.2021
gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen -
südlich Rennbaumstraße sowie östlich und westlich Stauffenbergstraße“ (Vorlage
Nr. 2021/0732) wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Die Abgrenzung
ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
2.
Die vom
Rat der Stadt Leverkusen am 28.06.2021 beschlossene Veränderungssperre zum
Bebauungsplan Nr. 255/II „Opladen - südlich Rennbaumstraße sowie östlich und
westlich Stauffenbergstraße“ (Vorlage Nr. 2021/0733) wird aufgehoben. Die
Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist identisch mit dem
Geltungsbereich des unter 1. genannten Bebauungsplans und der Anlage 2 der
Vorlage zu entnehmen.
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Rates zu den Punkten 1. und 2. beschließt der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Planen und Bauen die nachfolgenden Punkte 3. bis 5.
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Rates zu den Punkten 1. und 2. beschließt der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Planen und Bauen die nachfolgenden Punkte 3. bis 5.
3.
Für das
unter Beschlusspunkt 5. näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S.
4147), die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
4.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan
Nr. 260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur
Alten Fabrik“.
5.
Das
Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk II im Stadtteil Opladen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 1,0 ha. Die
genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen (Anlagen 3 und 4
der Vorlage) zu entnehmen.
Die Beschlussfassungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu den Punkten 3. bis 5.
erfolgen vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
6.
Der
Entwurf der Satzung (Anlage 6 der Vorlage) für eine Veränderungssperre im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 260/II „Opladen - zwischen
Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird gemäß der
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353),
in Kraft getreten am 1. Januar 2022, als Satzung beschlossen.
7.
Der
räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist identisch
mit dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr.
260/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten
Fabrik“ (Gemarkung Opladen, Flur 7, Flurstück 912). Die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen, die Bestandteil dieser
Satzung ist.
dafür: 18 (5 SPD, 5 CDU, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)