Beschlussentwurf

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches und der Teilung des Bebauungsplanes Nr. 172/II „neue bahn stadt :opladen / Ostseite“ in die 5 Bebauungspläne Teil A „nbs:o - Grüne Mitte“, Teil B „nbs:o - Campus Leverkusen“, Teil C „nbs:o – Campus-Quartier“, Teil D „nbs:o - Wohnen Nord-West“ und Teil E „nbs:o - Gewerbe Quettinger Straße“ wird zugestimmt.

 

2. Für das Plangebiet Nr. 172 A/II „nbs:o - Grüne Mitte“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Lützenkirchener Straße, durch die westliche Grenze der Eckbebauung Lützenkirchener Straße/Werkstättenstraße, dann entlang der Werkstättenstraße bis zur Südgrenze der Halle Nord, dieser folgend bis zur östlichen Grenze des Bahngeländes (rückwärtige Grenze der Grundstücke Feldstraße). Entlang dieser Grenze bis zum Anschluss der Torstraße, von hier nach Westen bis zur vorhandenen Werksstraße „Feuerstraße“, dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Kante der Halle Süd. An dieser entlang bis zum vorhandenen Gleisfeld der Bahnstrecke.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 zu entnehmen.

 

3. Der städtebauliche Entwurf/Rahmenplan (Anlage 1) wird für den Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans als Grundlage der Planung beschlossen.

 

4. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 A/II „nbso – Grüne Mitte“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


Herr Michael Neuendorf (OP) stellt den Änderungsantrag, die Wohnbebauung vom Wasserturm abzurücken oder nur 1-geschossig zuzulassen, damit dieser den Ensemble-Charakter behält. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es sich bei den braun markierten Flächen im Umfeld des Wasserturms um begrünte Stellplatzflächen und nicht um Bauflächen handelt.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag:

 

dafür:           1  (OP)

dagegen:   16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW)

 


 

dafür:          16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)