Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt den nachfolgend aufgeführten Leistungserweiterungen im Liniennetz der wupsi GmbH zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 zu:

 

1.    Die Linie 206 (Mathildenhof – Quettingen – Opladen – Langenfeld) wird vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreistag des Kreises Mettmann und der Zustimmung der Stadt Langenfeld an Samstagen zwischen ca. 9:00 und 21:00 Uhr auf einen 20-Minuten-Takt ausgeweitet. An Sonn- und Feiertagen wird die Bedienung zwischen ca. 10:00 und 20:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet.

 

2.    Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises wird die Linie SB24 (Lev.-Mitte, Bf. – Opladen – Burscheid – Wermelskirchen) montags bis sonntags unter Inanspruchnahme von Fördermitteln für regionale Schnellbuslinien durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland um eine zusätzliche Fahrt pro Stunde und Richtung verdichtet, die als Expressbus – unter einer separaten Linienbezeichnung – auf dem Linienweg zwischen Leverkusen und Wermelskirchen beschleunigt verkehrt und jeweils nur die zentralen Haltestellen bedient.

 

3.    Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Köln erteilt der Rat der Stadt Leverkusen für den in seiner Zuständigkeit liegenden Teil der Verkehrsleistung seine Zustimmung, die Linie 250 (Solingen – Leichlingen – Opladen – Lev.-Mitte, Bf. – Köln, Hbf.) zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Köln, Hbf. im Zeitkorridor montags bis samstags von Betriebsbeginn bis ca. 21:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt zu verdichten. Der konkrete Zeitraum, innerhalb dessen der Takt auf dem genannten Linienabschnitt zu einem halbstündlichen Angebot verdichtet wird, ist abhängig von der endgültigen Ratsentscheidung in der Stadt Köln, in deren Zuständigkeit der Großteil der von der Taktverdichtung betroffenen Verkehrsleistung verläuft (s. Begründung der Vorlage). Des Weiteren wird die Linie 250 aufgrund der Einbeziehung in das Leverkusener Schnellbusnetz künftig unter der Bezeichnung SB25 verkehren.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage zu I. über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag bzw. über die bestehende Übergangsbetrauung an die wupsi GmbH zu vergeben.

 

III. Der für die Leistungserweiterungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 auf den Linien 206, SB24 und SB25 (250) erforderlichen Mittelbereitstellung ab dem Jahr 2023 in Höhe von bis zu 225.000 EUR wird zugestimmt.


- einstimmig -