Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 20.06.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1415 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von technischen und rechtlichen Vorgaben für die Querung von Wasserläufen bei der Verlegung von Leerrohren entlang der A1“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

Beschluss:

 

Wie Punkt 2 des Beschlussentwurfes der Vorlage


dagegen:   38  (11 CDU, 9 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

Enth.:           3  (OB, 2 AfD)

 

Damit ist Punkt 2 des Beschlussentwurfes der Vorlage abgelehnt.