Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) fragt, ob in der Bilanz Vorsorge für etwaige Gebührenerstattungen und CO²-Abgaben getroffen wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine Beantwortung zu.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)    Der Jahresabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme von 132.140.063,03 € und einem Jahresüberschuss von 2.012.591,55 € (inklusive 851.543,89 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b)    Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.278.672,85 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.012.591,55 € und dem Gewinnvortrag von 2.266.081,30 €, wird mit einem Betrag von 1.000.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.000.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben und der restliche Betrag in Höhe von 2.278.672,85 € auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2021 wird mit einer Bilanzsumme von 69.034,33 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2021 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

dafür:         37  (OB, 11 CDU, 9 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

dafür:         34  (OB, 10 CDU, 8 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Keith und Rf. Willsch haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.