Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die Klimaliste Leverkusen die wirtschaftliche Grundlage der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH dauerhaft nicht als gesichert ansehe.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 4.988.321,49 € und einem Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2021 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 799.795,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2022 bestellt.

 

dafür:         38  (OB, 13 CDU, 9 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         36  (OB, 11 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Bürgermeister Marewski, Frau Bürgermeisterin Bunde, Rh. Berghöfer, Rf. Bruchhausen-Scholich, Rf. Kreutz und Rf. Wiese haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.