Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern I.1 und II. des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts.

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 4.817.664,96 EUR und Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 3.060.335,04 EUR zur Ausschüttung in Höhe von 7.878.000,00 EUR an die Gesellschafterin Stadt Leverkusen, Vortrag von 202,21 EUR auf neue Rechnung.

 

c) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL Service)

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Service Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts.

 

b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.166,18 EUR wird festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

d) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2022 bestellt.

 

dafür:         39  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer I.2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         34  (10 CDU, 9 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Baake, Rh. Miesen, Rh. Noe, Rh. Schoofs, Rf. Schumann und Rf. Willsch haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.