Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der mit Vorlage Nr. 2022/1434 zu Punkt 6 getroffene Beschluss zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, für ca. 80-90 Personen wird aufgehoben.
2. Die für den unter 1. genannten Standort vorgesehene Einrichtung für ca. 80-90 Personen wird am Standort Heinrich-Claes-Straße 33/33a errichtet.
Leverkusen, 07.07.2022
gezeichnet:
Richrath Rh. Sven Tahiri Rh. Stefan Hebbel“
dafür: 41 (OB, 12 CDU, 10 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)
dagegen: 3 (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)