Beschluss: erledigt

Nachdem Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) seinen Antrag erläutert hat, erklärt Herr Beigeordneter Adomat, dass eine Behinderung nicht gleichzeitig eine finanzielle Bedürftigkeit darstellt und es daher keine Ermäßigung für Schwerbehinderte gibt. Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz sowie Inhaber*innen des Ausweises „Lev für alle“ erhalten bei entsprechendem Nachweis einen Rabatt von 50 %. Bei schwerbehinderten Menschen, die aufgrund des Merkzeichens „B“ zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind, zahlt die Begleitperson keinen Eintritt.

 

Rh. Marewski (CDU) erklärt, dass die Verwaltung von der Stadt Köln die Auskunft erhalten hat, dass es in Köln keinen grundsätzlichen Sondertarif für Schwerbehinderte gebe. Unterschiedliche Institutionen bieten laut Homepage der Stadt Köln unterschiedliche Vergünstigungen an und sind nicht mit Leverkusen vergleichbar.

 

Die Vorsitzende Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt zur Abstimmung, den Antrag aufgrund der Ausführungen von Herrn Stadtdirektor Adomat für erledigt zu erklären.

 

- einstimmig -