1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die
erforderlichen Maßnahmen zur erneuten Prüfung von förderfähigen Adressen und
die damit einhergehende Auftragserweiterung im Förderprogramm Breitbandausbau
zur Kenntnis.
Beschluss:
2. Der Änderungsantrag an das Förderprojekt wird von der Verwaltung erstellt und an den Fördermittelgeber geleitet, um die Fördermittel für 100 % der zusätzlichen Kosten zu sichern.
3. Die nötigen Arbeiten zum Anschluss weiterer förderfähiger Adressen ist durch die Verwaltung an die Projektpartner NetCologne und EVL zu beauftragen.
- einstimmig -