Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird
gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
„Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2
GO NRW:
Der kurzfristigen Fällung von zwei Kastanien
innerhalb der nächsten Tage sowie dem
Fällen einer weiteren Kastanie ab 01.10.2022
wird zugestimmt, um die Kastanienalleewieder in einen verkehrssicheren Zustand
zu versetzen
Leverkusen, 20.07.2022
gezeichnet:
Pröpper Schmidt
Bezirksbürgermeister Bezirksmitglied“
dafür: 8 (2 SPD, 2 CDU, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)