Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erneuerung des Seilklettergeräts auf dem Kinderspielplatz am Hitdorfer Badesee mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 52.000 € zu.
Leverkusen, 13.07.2022
gezeichnet:
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin stv. Bezirksbürgermeisterin“
- einstimmig -