Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Rh. Scholz (CDU) merkt im Zusammenhang mit der Thematik an, dass die Beschilderung gegen das Taubenfüttern am Königsberger Platz größtenteils nicht mehr vorhanden ist. Zudem ist fraglich, in welchem Umfang die Verwaltung Verstöße überhaupt kontrolliert bzw. kontrollieren kann.

 

Frau Dr. Beyer (39) gibt zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine mündliche Stellungnahme ab. Festzustellen ist, dass derzeit im Stadtgebiet keine Bereiche identifizierbar sind, in denen der Taubenbestand in dem Umfang vorhanden ist, dass die im Antrag aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Vielmehr würde es sich anbieten, private Projekte, Vereine und Züchterinnen und Züchter konkret zu unterstützen, um eine artgerechte Haltung von Tauben zu fördern und die Population zu regulieren.

 

Nach einer weiteren Diskussion lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova auf Antrag von Herrn Bartels (FDP) über die Erledigung des Antrags aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung abstimmen:

 

dafür:           5  (2 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 AfD, 1 FDP)

dagegen:     5  (2 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)

Enth.:           2  (SPD)

 

Damit ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Anschließend lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova auf Antrag von Herrn Boos (DIE LINKE) über eine Einzelabstimmung der Punkte des Antrags abstimmen:

 

dafür:           6  (2 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 AfD, 1 DIE LINKE)

dagegen:     4  (2 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP)

Enth.:           2  (SPD)

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt sodann zunächst über den Punkt 1 des Antrags abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag zu Punkt 1

 

dafür:           6  (2 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 AfD, 1 DIE LINKE)

dagegen:     6  (2 SPD, 2 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP)

 

Damit ist der Punkt 1 des Antrags bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Auf Hinweis von Herrn Greger (01) erfolgt aufgrund dieser Ablehnung keine Abstimmung mehr über die Punkte 2 und 3 des Antrags.