Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Der Tagesordnungspunkt 5 (Antrag Nr. 2022/1584) wird vorgezogen hinter den Tagesordnungspunkt 3 (Antrag Nr. 2022/1582) und mit diesem gemeinsam beraten.

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger verweist auf den Ortstermin vom 25.08.2022 am Kreisverkehr Oulustraße/Steinbücheler Straße sowie an der Wilmersdorfer Straße, bei dem Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse festgestellt wurde.

 

Hieran schließt sich eine längere Diskussion zu den mit den Anträgen angesprochenen Kreisverkehren und geeigneten Maßnahmen an.

 

Abschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger über die Punkte der Anträge Nr. 2022/1582 und Nr. 2022/1584 getrennt und in geänderter Fassung abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Punkt 1 des Antrages Nr. 2022/1582:

 

Die Stadtverwaltung prüft, ob Zebrastreifen an allen Kreisverkehren, wo bisher keine vorhanden sind, nötig sind und eingerichtet werden können.

 

- einstimmig -

 

Beschluss zu Punkt 2 des Antrages Nr. 2022/1582:

 

Die Verwaltung prüft, ob am Kreisverkehr Odenthaler Straße/Kandinskystraße Zebrastreifen an den primären Überquerungsstellen eingerichtet werden können.

 

Beschluss zu Punkt 1 des Antrages Nr. 2022/1584:

 

Am Kreisverkehr Oulustraße, Steinbücheler Straße und Wilmersdorfer Straße werden an der Querung Wilmersdorfer Straße bauliche Maßnahmen umgesetzt, welche die dem Straßenverkehr zur Verfügung stehende Fläche baulich einschränken, und durch entsprechende Schilder auf die Gefahr der querenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen hinweisen.

 

- einstimmig -

 

Beschluss zu Punkt 2 des Antrages Nr. 2022/1584:

 

Die Verwaltung prüft, ob an der Wilmersdorfer Straße beidseitig ein farblich gekennzeichneter Schutzstreifen für Radfahrer*innen angelegt werden kann. Sofern die Prüfung die Umsetzbarkeit der Maßnahme ergibt, erfolgt die Einrichtung von farblich gekennzeichneten Schutzstreifen für Radfahrer*innen auf der Wilmersdorfer Straße. Für den Fall, dass die Prüfung ergibt, dass nur ein Teilbereich der Straße für die Errichtung von farblich gekennzeichneten Schutzstreifen für Radfahrer*innen geeignet ist, werden diese in dem Teilbereich eingerichtet.

 

dafür:         10  (3 CDU, 2 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 AFD)

Enth.:           1  (FDP)