Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:                3 (1 FDP, 2 CDU)

dagegen:         8 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 2 SPD, 3 Sonstige)

Enth.:                1 (BÜRGERLISTE)


Frau Krassa (CDU) lobt den Antrag. Sie schlägt einen Änderungsantrag vor. Unter Punkt 1 solle beispielsweise hinzugefügt werden „Die mietfreie Nutzung städtischer Versammlungsorte gilt nur für die gemeinschaftliche Nutzung der Mitglieder des RPJ.“

 

Herr Zens (Arbeiterwohlfahrt) merkt an, eine Sonderstellung des RPJ wäre, wegen des Gleichheitsgrundsatzes, für einen nicht anerkannten Träger, nicht möglich. Die Förderung aller anderen nicht anerkannten Träger in gleichem Maße wäre die Folge. Dies müsse bedacht werden.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teilt diese Bedenken nicht, sieht aber die Parteien selbst für eine ausreichende Finanzierung ihrer Jugendorganisationen verantwortlich und spricht sich insofern gegen den Antrag aus.

 

Rf. Pütz (SPD) stimmt Herrn Zens (Arbeiterwohlfahrt) Argument zu.