Beschluss: einstimmig beschlossen

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) möchte von der Verwaltung wissen, ob mit dem Beitritt zur „d-NRW AöR“ ausschließlich die Aufgaben, die vorher die Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) getätigt hat, erledigt werden sollen. Herr Oberbürgermeister Richrath sagte eine Beantwortung der Frage zu.

 

(Redaktioneller Hinweis:

Die Leistungen, die über den Beitritt in die d-NRW AöR beauftragt werden sollen, beziehen sich auf die durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) definierten und in der sogenannten Einer-für-Alle-Strategie des IT-Planungsrates vorgesehenen Online-Anträge. Diese sollen gemäß des zentralisierten Umsetzungsplanes eine zunehmende Standardisierung der Online-Dienste gewährleisten und Aufwände für Eigenentwicklungen reduzieren. Die Stadt Leverkusen folgt damit den Empfehlungen des Kompetenzzentrum Digitalisierung NRW sowie den Fachgremien der kommunalen Arbeitsgruppen (dazu u. a. Städtetag). Die ivl begleitet das Vorgehen durch Beauftragungen über die jeweilige Herstellung der technologischen Schnittstellen von den im ivl-Netz betriebenen Fachverfahren an diese Dienste.)

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Beitritt der Stadt Leverkusen zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR(gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) mit einer damit verbundenen einmaligen Stammkapitaleinlage i. H. v. 1.000 .

 

2. Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die für die Stammkapitaleinlage benötigten Mittel in Höhe von 1.000 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 84000156011010, Finanzposition 784300, bereitzustellen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beitritt gegenüber der d-NRW AöRzu erklären.


dafür:         46  (OB, 13 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)