Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) möchte von der Verwaltung wissen, ob mit dem Beitritt zur „d-NRW AöR“ ausschließlich die Aufgaben, die vorher die Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) getätigt hat, erledigt werden sollen. Herr Oberbürgermeister Richrath sagte eine Beantwortung der Frage zu.
(Redaktioneller
Hinweis:
Die Leistungen, die
über den Beitritt in die d-NRW AöR beauftragt werden sollen, beziehen sich auf
die durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) definierten und in der sogenannten
Einer-für-Alle-Strategie des IT-Planungsrates vorgesehenen Online-Anträge.
Diese sollen gemäß des zentralisierten Umsetzungsplanes eine zunehmende
Standardisierung der Online-Dienste gewährleisten und Aufwände für
Eigenentwicklungen reduzieren. Die Stadt Leverkusen folgt damit den
Empfehlungen des Kompetenzzentrum Digitalisierung NRW sowie den Fachgremien der
kommunalen Arbeitsgruppen (dazu u. a. Städtetag). Die ivl begleitet das
Vorgehen durch Beauftragungen über die jeweilige Herstellung der
technologischen Schnittstellen von den im ivl-Netz betriebenen Fachverfahren an
diese Dienste.)
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt den Beitritt der Stadt Leverkusen zur Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die
Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) mit einer damit
verbundenen einmaligen Stammkapitaleinlage i. H. v. 1.000 €.
2. Der Rat
bevollmächtigt die Verwaltung, die für die Stammkapitaleinlage benötigten Mittel in
Höhe von 1.000 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 84000156011010, Finanzposition 784300,
bereitzustellen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beitritt gegenüber der „d-NRW AöR“ zu erklären.
dafür: 46 (OB, 13 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos, 1 Aufbruch Leverkusen)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)