Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:                1 (BÜRGERLISTE)

dagegen:         11 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 2 CDU, 2 SPD,
3 Sonstige)

 

Protokollnotiz:

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. soll bekannter gemacht werden.


Herr Küppers weist darauf hin, dass im Zuge des Kinder- und Jugendsärkungsgesetztes, welches Mitte 2021 in Kraft getreten ist, im §9a den Ländern auferlegt wurde, eine solche Ombudschaft vorzuhalten. In NRW gibt es den Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.. Dort partizipieren auch einige freie Träger.

 

Auf der Homepage des Landesjugendamtes gibt es Kontaktdaten, über die sich sowohl KuJ, als auch deren Eltern zur Beratung an den Verein hinwenden können. Wenn es beispielsweise Probleme in Einrichtungen der Jugendhilfe gibt, Kinder Beratung wünschen oder sich nicht verstanden fühlen oder wenn Eltern der Meinung sind, nicht die Leistung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Das gilt u. a. auch für Jugendhilfeleistungen, der Stadt Leverkusen und der kooperierenden Freien Träger der Jugendhilfe.

 

Die Freien Träger sind darüber hinaus gefordert, wenn es stationäre Angebote gibt, ein Beschwerdemanagement sicherzustellen. Auch das Jugendamt (hier zu förderst der Allgemeine Soziale Dienst und der Pflegekinderdienst) ist Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche und deren Pflegefamilien, sollte es Probleme geben.

 

Herr Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) sieht in der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V., in Verbindung mit den genannten örtlichen Beschwerdemöglichkeiten, eine entsprechende Struktur geschaffen. Eine Verlinkung zum Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. soll auf der städtischen Homepage eingerichtet werden.

 

Frau Prüm (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) schließt sich den Ausführungen von Herrn Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) an und spricht sich für die weitere Bewerbung der Bewerbung aus.