Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz die Straße Auf der Donnen als Gemeinde-/Anliegerweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz die Straße Auf der Donnen als Gemeinde-/Anliegerweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
- einstimmig -