Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

I.     Die bis zum 31.10.2022 bestehende Ausnahmeregelung wird rückwirkend ab dem 01.11.2022 bis zum 31.05.2023 verlängert, sodass für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Es ist lediglich die Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.

 

II.    Parkflächen vor dem Gastronomiebetrieb können rückwirkend ab dem 01.11.2022 bis zum 31.05.2023 auf Antrag genutzt werden, insofern die Örtlichkeit dies zulässt. Hier ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Ab dem 01.06.2023 soll diese Erweiterung des Gastronomiebetriebes auf Parkflächen dann weiterhin (jedoch kostenpflichtig) möglich sein.


- einstimmig -

 

Herr Bürgermeister Marewski übernimmt die Sitzungsleitung.