Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Richrath, die Entscheidung für eine Verlängerung der Optionsregelung nach § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) nach Beschlussfassung des Bundesrates zu treffen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Richrath, eventuell benötigte Anträge bei der Finanzverwaltung NRW, Finanzamt Leverkusen, zu stellen.
- einstimmig -