Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Im Hinblick auf die Sicherstellung der Betreuung von Geflüchteten und Wohnungslosen sowie ergänzenden zielführenden Beratungs- und Hilfsangeboten erfolgt nachfolgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Betrieb der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt nach Ablauf der bestehenden Verträge zukünftig wieder in Federführung durch die Stadt Leverkusen. In Einzelfällen kann die Stadt auch auf externe Dienstleister zurückgreifen, die dann als Verwaltungshelfer für die Stadt Leverkusen tätig werden.

 

2.    Das in der Begründung der Vorlage dargestellte Betriebskonzept, inklusive der personellen Maßnahmen, wird kurzfristig umgesetzt.

 

3.    Der bestehende Rahmenvertrag mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) zur Unterstützung des Betriebs der Flüchtlingsunterkünfte wird entsprechend der Bedarfslage angepasst und auf jährlich 1,76 Mio. € ausgeweitet.

 

4.    Das Beratungsangebot im Kontext des § 16 a SGB II und die entsprechende vertragliche Bindung mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird um 300.000 € jährlich erhöht.

 

5.    Zum Ausbau des „Kommunalen Hilfezentrums“ werden der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) weitere Mittel in Höhe von 140.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.


Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage in der Fassung der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 21.11.2022 abstimmen.


dafür:         36  (OB, 11 CDU, 7 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OB, 3 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)

Enth.:           3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Rh. Feister (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.