Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

2. Für den nächsten Antragsschluss 15.03.2023 können alle nicht gewerblichen Kulturinstitutionen der Freien Szene, die ein eigenes Haus betreiben, einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen. Grundlage ist die (nachweisliche oder zu erwartende) Differenz der Energiekosten 2022 im Vergleich zu 2021.

 

3. Die bestehenden Kulturförderrichtlinien werden um Punkt 4.2. ergänzt:

 

„4.2. Förderung in Krisen/Notlagen

Seit 2020 gibt es immer wieder Krisensituationen (Corona-Pandemie, Hochwasserkatastrophe, Gasmangellage), die es nötig gemacht haben, betroffenen Kulturinstitutionen schnell helfen zu können und sie so vor Schließung zu bewahren. In diesen Situationen kann die Liste der förderfähigen Ausgaben erweitert werden, zum Beispiel um Zuschüsse für Mieten oder Energiekosten. Die Entscheidung über das Vorliegen einer solchen Notlage und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen zu der Förderfähigkeit einzelner Posten obliegt dem Betriebsausschuss der KulturStadtLev.

 

Die Richtlinien gelten rückwirkend ab dem Förderjahr 2022.“


Frau Bürgermeisterin Bunde lässt über die Punkte 2 und 3 des Beschlussentwurfes der Vorlage, für die der Rat zuständig ist, abstimmen.


dafür:         40  (OB, 13 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)