Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Leverkusen gewährt den 71 Kindertagespflegestellen in Leverkusen einen einmaligen Zuschuss für Energie- und Heizkosten von jeweils einmalig 300 €. Die Zuschüsse werden noch im Dezember 2022 ausgezahlt.


Herr Stadtdirektor Adomat erklärt Folgendes:

 

„Wie in der Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt, sind Entlastungen bezüglich Strom und Gas zum Teil geplant, zum Teil bereits umgesetzt.

Daher ist die Verwaltung von ihrem Vorschlag, jeweils 300 € im letzten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 zu zahlen, abgerückt und spricht sich stattdessen für eine einmalige Zahlung von 300 € aus.

 

Die von der Bundesregierung rückwirkend ab 01.01.2023 geplante Gaspreisbremse wird erst ab 01.03.2023 greifen. Die Energiepreispauschale, die die Tagespflegen im September erhalten haben, muss versteuert werden.

Trotz der bereits in diesem Jahr gewährten Entlastungen verbleibt damit ein Teil der deutlich gestiegenen Energiekosten bei den Tagespflegen. Ein Teil der Entlastungen wird den Tagespflegen erst im nächsten Jahr zu Gute kommen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die einmalige Zahlung in Höhe von 300 € an die Tagespflegen noch im Dezember auszuzahlen.

 

Da trotz der o.g. Entlastungen ein Teil der gestiegenen Energiekosten bei den Tagespflegen verbleibt, kann eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.

 

Derzeit gibt es 71 Kindertagespflegestellen (Einzelne, Großtagespflegen, Großtagespflegen in Trägerschaft); das heißt: die Zahlungen belaufen sich auf 71 x 300 €. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 21.300 €.

 

Es gibt 18 Großtagespflegen in Trägerschaft, die je nach Mietvertrag die gesamten Nebenkosten von der Stadt Leverkusen ausgezahlt bekommen. Diese erhalten keinen Zuschuss.“

 

Herr Bürgermeister Marewski lässt über den Antrag im Sinne der Stellungnahme von Herrn Stadtdirektor Adomat abstimmen.


dafür:         40  (OB, 13 CDU, 7 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)