Beschluss:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 20 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Vonseiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          Telekom

I/B 2:          Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

I/B 3:          LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland

I/B 4:        LVR-Amt Denkmalpflege im Rheinland

I/B 5:         NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt)

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 32 - Umwelt

I/C 2:       Fachbereich 37 - Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung

I/C 3:          Fachbereich 63 - Bauaufsicht - Untere Denkmalbehörde

 

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW (Bedenken und Anregungen II/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 LNatSchG NRW (Bedenken und Anregungen II/B und II/C) vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 21 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A           Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen zur 2. Änderung des Landschaftsplans im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.

 

II/B           Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

II/B 1:      Landesbetrieb Straßenbau NRW

II/B 2:      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

II/B 3:      LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

II/B 4:      LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

II/B 5:      NABU - Stadtverband Leverkusen, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt)

II/B 6:      Wupperverband

 

II/C              Bedenken und Anregungen der Fachbereiche und Betriebe

II/C 1:      Fachbereich 02 - Konzernsteuerung - Liegenschaften

II/C 2:      Fachbereich 32 - Umwelt

II/C 3:      Fachbereich 67 - Stadtgrün

II/C 4:      Fachbereich 36 - Ordnung und Straßenverkehr

 

 

3.    Die 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ (Anlage 22 zur Niederschrift) einschließlich der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 23 zur Niederschrift) wird gemäß § 7 LNatschG NRW i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016 und am 1. Januar 2018 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560), in Kraft getreten am 18. Mai 2021; Gesetz vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 139), in Kraft getreten am 19. Februar 2022 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022, als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 23 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zur 2. Änderung des Landschaftsplans wird gebilligt.


dafür:         37  (OB, 13 CDU, 6 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)