Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Tagesordnungspunkte 45.1 (Antrag Nr. 2022/1876) und 45.2 (Vorlage Nr. 2022/1811/1) werden gemeinsam beraten.

 

Frau Bürgermeisterin Bunde lässt zunächst über den Antrag Nr. 2022/1876 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   40  (ÓB, 13 CDU, 8 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Bunde über die Vorlage Nr. 2022/1811/ abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Das NaturGut Ophoven in Leverkusen (NGOL) stellt ein zentrales Element der Bildungslandschaft der Stadt Leverkusen dar und wird weiterhin in städtischer Trägerschaft gemeinsam mit dem Förderverein NaturGut Ophoven e. V. betrieben.

 

2.    Grundlagen für die städtische Trägerschaft bilden die Überlassung des Geländes und die Finanzierung im Rahmen der im Haushaltsplan 2022 etatisierten Finanzmittel. Die Höhe des jeweiligen Etats wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die Fachbereiche der Stadtverwaltung festgelegt und mit den Beschlüssen zur Haushaltsplanung wirksam. Dabei werden die allgemeine Kostenentwicklung und der einhergehende Bedarf berücksichtigt. Die Überlassung des Geländes erfolgt entsprechend der rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Bau- und Steuerrecht.

 

3.    Die im Stellenplan ab 01.01.2022 geführten Stellen werden dauerhaft geführt. Die durch das NGOL beantragten Stellen werden nicht eingerichtet. Zur Betreuung des Naturerlebnisraumes Kita Weinhäuserstraße wird eine zusätzliche Stelle (1/2 VZ) zum 01.01.2023 eingerichtet. Die Stellenbewertungen unterliegen der Prüfung und Festlegung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) der Stadt Leverkusen.

 

Zur Unterstützung des Fördervereins bei der Leistung von eigenen Personalkosten wird weiterhin ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 44.200 € durch den Fachbereich Schulen (FB 40) geleistet.

 

Über die Verwendung des Zuschusses ist jährlich - jeweils zum 31.03. des Folgejahres - ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts mit einem zahlenmäßigen Nachweis gegenüber dem Rat der Stadt Leverkusen vorzulegen.

 

4.    Die beschlossene Corona-Unterstützung für die Monate Januar und Februar 2021 wird nicht ausgezahlt, da die finanzielle Notwendigkeit nicht bestand.

 

dafür:         37  (OB, 13 CDU, 8 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     5  (1 BÜRGERLISTE, 2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Rh. Bokeloh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und den Abstimmungen nicht teilgenommen.