Nachtrag: 08.12.2022
Sitzung: 12.12.2022 RAT/023/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/1916
Beschluss:
Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.
Bei Innenauftrag 510006150105 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.
Die Mittel werden im Rahmen der Gesamtdeckung 2022 zur Verfügung gestellt.
- einstimmig -