Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hätte gerne eine Erläuterung, warum eine Anerkennung der Einrichtung als Träger der freien Jugendhilfe notwendig ist. Zudem möchte sie gerne wissen, ob es hierfür Vergabekriterien gibt.

 

Frau Kuffner (Evangelische Kirche) erläutert, die Einrichtung könne damit Fördermittel beantragen. Die Anerkennung folge außerdem bereits Richtlinien. Bei Erfüllen der Kriterien könne eine Anerkennung nicht verweigert werden. Man unterliegt als freier Träger der Jugendhilfe außerdem einer Aufsicht.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die „Krabbelino gUG“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend (FB 51) ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

 

- einstimmig -