Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die „1.2.3-Kids gUG“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend (FB 51) ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
- einstimmig -