Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teilt dem Gremium mit, sie habe Verbesserungen festgestellt. Geteilte Plätze wurden abgebaut. Negativ sind ihr aber auch in anderen KiTas neue geteilte Plätze aufgefallen. Sie würde gerne erfragen, wie es dazu kommt. Auch die Anzahl der 25-Stunden Plätze erhöhte sich. Sie zweifelt diese Erhöhung an.

 

Herr Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) erläutert, die Abfrage wurde dieses Jahr früher als letztes Jahr gestartet. Tatsächlich sind die angegebenen Zahlen der angegebene Bedarf. Eine Abfrage zu den 25-Stunden Plätzen läuft noch. Bis zum 15.03. ist noch Gelegenheit, die Planung anzupassen.

 

Frau Jarosch (Fachbereich Kinder und Jugend) ergänzt, in letztem Jahr wurden zusätzlich die Eltern der Bestandkinder abgefragt. Dieses Jahr nicht. Es wurden nur noch vorgemerkte Eltern abgefragt. Deutlich Unterschiede sind sichtbar. Der Rücklauf ist größer und die Angaben werden konkreter. Letztes, und auch dieses Jahr, wurden die Eltern konkret zu allen Betreuungsstunden befragt, unabhängig von den Optionen der KiTa. Im KiTa-Planer wird solange nichts verändert, bis die Rückmeldung der Eltern da ist. Nur ein 35-Stunden-geteilt-Platz wurde nicht konkret abgefragt. Es gibt nur noch 25, 35 Block und 45 Stunden. Auf Nachfrage von Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), woher die neuen geteilten Plätze kämen, antwortet Frau Jarosch (FB Kinder und Jugend), dies sei ausdrücklicher Wunsch der Eltern gewesen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), lässt abstimmen:

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr 2023/2024 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 19.02.2023 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird die Jugendhilfeplanerin beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2023 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

dafür:                10 (1 SPD, 2 CDU, 1 FDP, 1 OP, 5 Sonstige)

dagegen:         2 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)