Beschluss:

1.    Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 113/73 „Wohnsiedlung Neuenhof“ - 3. Änderung.

3.    Der Geltungsbereich des Plangebiets wird gemäß der Beschlussvorlagenbegründung - wie in Anlage 1 der Vorlage dargestellt - geändert.

4.    Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

5.    Der Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

6.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Begründung wird über die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgehängt. 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -

Rf. Pütz (SPD), Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) und Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) waren bei der Abstimmung nicht zugegen.