Beschluss:
1. Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 113/73 „Wohnsiedlung Neuenhof“ - 3. Änderung.
3. Der Geltungsbereich des Plangebiets wird gemäß der Beschlussvorlagenbegründung - wie in Anlage 1 der Vorlage dargestellt - geändert.
4. Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
5. Der Begründung (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
6. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Begründung wird über die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -
Rf. Pütz (SPD), Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rh. Schweiger
(BÜRGERLISTE) und Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) waren bei der Abstimmung
nicht zugegen.