Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Karl (61) erläutert dem Ausschuss das Vorhaben; der Vortrag ist der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt.

 

Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss, dass die Einzelhandelsnutzung hier nur für einen Teil vorgesehen ist. In diesem Bereich ist eine sogenannte Fremdkörperfestsetzung definiert, die rechtlich nicht sicher formuliert wurde, so Frau Beigeordnete Deppe. Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass sich der Grundstückskäufer jedoch auf diese Festsetzung verlassen hat, so dass hier in Gesprächen noch ein Kompromiss gefunden werden muss, in welcher Größenordnung das Vorhaben tatsächlich realisiert werden kann.

 

Beschluss:

 

1.         Für das in der Anlage 1 der Vorlage bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 266II „Küppersteg – nördlich BAB 3, südlich und westlich Robert-Blum-Straße, östlich Europaring“.

 

Die Beschlussfassungen erfolgen vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 


dafür:         16  (5 CDU, 4 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Herr Frohloff (SPD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.