Die Tagesordnungspunkte 20.1 (22. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich "Am Köllerweg“, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens, Vorlage Nr. 2022/1930) und 20.2 (Bebauungsplan Nr. 245/II "Bergisch Neukirchen – Am Köllerweg, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens, Vorlage Nr. 2022/1931) werden verbunden beraten.

 

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) drückt ihre Hoffnung aus, dass künftig über das Instrument der „Startergespräche“ verhindert werden kann, dass so viele Stunden für ein Verfahren aufgewendet werden, das letztlich eingestellt werden muss und die zeitlichen Ressourcen von Verwaltung und Politik geschont werden können.

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) bittet die Verwaltung nach einem Erfahrungszeitraum um eine grundsätzliche Information über die Zielführung dieser „Startergespräche“ in der Verwaltung. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Herr Bartels (FDP) beantragt die Vertagung beider Tagesordnungspunkte, da der Investor angekündigt hat, die Bedenken bei den Umweltbelangen auszuräumen.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen:

 

dafür:           1  (FDP)

dagegen:   17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Einzelvertreterin)

 

Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt.

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass nicht jedes Bebauungsplanverfahren zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden kann. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass in dem sehr demokratischen Bauleitplanverfahren Belange benannt werden können, die dann einer gutachterlichen Prüfung zu unterziehen sind; es kann sich hier auch um Belange handeln, die zuvor der Bauverwaltung nicht bekannt gewesen sind. Der Klimaschutz, so Frau Beigeordnete Deppe, ist dabei ein Belang, der gegen die anderen Belange, wie z.B. die Verbesserung der Infrastruktur, abgewogen werden muss; letztlich kann es dann zu dem Ergebnis wie bei dem Projekt „Am Köllerweg“ kommen, dass bestimmte Belange im Einzelfall einen höheren Wert haben und das Verfahren eingestellt werden muss. Frau Beigeordnete Deppe betont, dass dieser Abwägungsprozess im Rahmen einer wertschätzenden Diskussionskultur der beste Weg für die Stadtentwicklung in Leverkusen darstellt.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), führt die Abstimmungen im Ausschuss herbei:

 

Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1930 (20.1):

 

Der Aufstellungsbeschluss der 22. Änderung des Flächennutzungsplans vom 07.06.2021 (Vorlage Nr. 2020/0139) wird aufgehoben und in Folge das Aufstellungsverfahren eingestellt.

 

Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     1  (FDP)

 

Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1931 (20.2):

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg“ vom 18.11.2019 (Vorlage Nr. 2019/2985) wird aufgehoben und in Folge das Bauleitplanverfahren eingestellt.

 

Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     1  (FDP)