Herr Bezirksbürgermeister Schönberger eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Bezirksbürgermeister Schönberger auf die vorgelegte Arbeitstagesordnung hin. Er macht auf die Ergänzung vom 01.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1893 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 30/III "Alkenrath – Kita zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Teich"), Tagesordnungspunkt 11, aufmerksam. Frau Weber (01) erläutert, dass der konkrete Durchführungsvertrag noch nicht vorliegt, da er nach Beschlussfassung erst noch geschlossen wird.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, die Tagesordnungspunkte 6 „Bessere Fahrrad-Mobilität“ (Antrag Nr. 2022/1970), 9 „Aktualisierung des Schulstandards“ (Antrag Nr. 2022/1966), 14 „Öffnung von allen Schulhöfen auch nach der Schulzeit“ (Antrag Nr. 2022/1967) und 15 „Besseres Energie-Management an Schulen“ (Antrag Nr. 2022/1968) gemeinsam zu beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II vom 30.01.2023 und 31.01.2023 abzustimmen. Dieser Antrag wird einstimmig von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III angenommen.

 

Anschließend wird der vorgelegten Arbeitstagesordnung inklusive der Änderungen einstimmig zugestimmt.

 

Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger zu Tagesordnungspunkt 29 über den Antrag auf Rederecht des Antragstellers des Bürgerantrags Nr. 2023/2003, Herrn Urbschat, abstimmen:

 

dafür:         10  (4 CDU, 2 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

dagegen:     1  (SPD)

 

Anschließend bezieht sich Frau Weber (01) auf die in der Sitzung vom 02.06.2022 beschlossene Vorlage Nr. 2022/1553, „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2022“. Sie führt aus, dass ein redaktioneller Fehler beim Beschlusspunkt 3 (Zuschuss an die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Leverkusen – Schlebusch 1418 e. V. zur Anschaffung einer technischen Anlage für den Schießsport und von Bierzeltgarnituren sowie der Errichtung eines Fundamentes in Höhe von 3.150 € konsumtiv) vorlag. Es sollte ein Betrag in Höhe von 1.150 € für die Anschaffung einer technischen Anlage für den Schießsport an die St. Sebastianus Schützenbruderschaft in Lützenkirchen sowie ein Betrag in Höhe von 2.000 € für die Anschaffung von Bierzeltgarnituren und Bodenplatten für die St. Sebastianus Schützenbruderschaft in Schlebusch ausgezahlt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von Frau Weber (01) vorgetragenen Änderung ihres ursprünglichen Beschlusses vom 02.06.2022 und einer entsprechend geänderten Auszahlung an die St. Sebastianus Schützenbruderschaften Lützenkirchen und Schlebusch aus den kleinen Investitionsmitteln 2022 einstimmig zu.