Sitzung: 30.01.2023 Bez. I/015/2023
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2022/1946
Herr
Bartels (FDP) stellt mündlich folgenden Änderungsantrag:
1. In § 3 Absatz 2 soll der Unterpunkt 1 wie folgt geändert
werden: Dort in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr zu verweilen.
2. In § 3 Absatz 3 „Die Nutzung der Wasserfläche des
„Stöckenbergsees“, insbesondere das Baden und Schwimmen, ist untersagt“ soll
wegfallen.
3. In § 3 Absatz 4 soll der Absatz: „Hinsichtlich der
Nutzung der Wasserflächen des „Hitdorfer Sees“ und des „Großen Silbersees“ ist
das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art, das Surfen, die
Nutzung von SUP Boards (Stand-Up-Paddling-Boards), Familien- und
Doppelluftmatratzen, Badeinseln o. ä. verboten.“ wegfallen.
4. Die
Nummerierung der übrigen Unterpunkte wird entsprechend korrigiert.
Herr
Haacke (SPD) beantragt, die Punkte des Änderungsantrags einzeln abzustimmen.
Im
Verlauf der weiteren Diskussion stellt Rh. Scholz (CDU) verschiedene Nachfragen
zu einzelnen Punkten der Seenverordnung, die durch die Verwaltung beantwortet
werden. Er spricht sich zudem dafür aus, bei größeren Veranstaltungen von den
Ausnahmeregelungen des § 4 Gebrauch zu machen, insbesondere, wenn z. B. eine
höhere Personenzahl als die in § 3 Absatz 2 Nr. 12 genannte Obergrenze
betroffen ist. Dies wäre z. B. bei einem möglichen Open Air Kino am Hitdorfer
See der Fall. Rh. Scholz (CDU) gibt außerdem zu bedenken, dass der Hitdorfer
See ausdrücklich als Freizeit- und Vergnügungssee freigegeben wurde. Er bittet
zudem, den Bereich des Stöckenbergsees intensiver durch den Kommunalen
Ordnungsdienst (KOD) kontrollieren zu lassen.
Herr
Schmidt (36) zeigt auf, dass mit der neuen Seenverordnung eine Brücke zwischen
dem Natur- bzw. Landschaftsschutz und der Naherholung für Leverkusener
Bürger*innen errichtet werden soll. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei dem
Stöckenbergsee um ein Wasserschutzgebiet handelt und stellt in Aussicht, dass
der KOD diesen Bereich im Sommer verstärkt bestreifen wird, um eventuelle
Verstöße zu ahnden.
Herr
Bartels modifiziert nach einer weiteren Diskussion seinen zuvor gestellten
Änderungsantrag:
- In §
3 Absatz 2 soll der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen werden.
- Der
Punkt 2 des Änderungsantrags wird aufgrund der Aussage von Herrn Schmidt (36)
wieder zurückgezogen.
- Der
Punkt 3 des Änderungsantrags wird dahingehend modifiziert, dass das Befahren
mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art, das Surfen, die Nutzung von SUP
Boards (Stand-Up-Paddling-Boards), Familien- und Doppelluftmatratzen,
Badeinseln o. ä. nur in den durch die Verwaltung ausgewiesenen Bereichen
zulässig ist.
Herr
Franzkowski (36) macht darauf aufmerksam, dass er von einem Beschluss zur
Seenverordnung mit Änderungen zu den ausgewiesenen Flächen abrät, da diese
Flächen aufgrund der Rechtssicherheit vorher definiert werden und der
Verordnung beigefügt werden müssen. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt
in einem zweiten Schritt mit einem separaten Beschluss erfolgen.
Frau
Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt zunächst
über die Beschlusspunkte des Änderungsantragsantrags von
Herrn Bartels (FDP) einzeln abstimmen.
Beschlussempfehlung
an den Rat zu Punkt 1 des Änderungsantrags:
In § 3
Absatz 2 wird der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen.
-
mehrheitlich beschlossen -
Beschlussempfehlung
an den Rat zu Punkt 3 des Änderungsantrags:
In § 3 Absatz 4 wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Hinsichtlich der Nutzung der Wasserflächen des „Hitdorfer Sees“ und des
„Großen Silbersees“ ist das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher
Art, das Surfen, die Nutzung von SUP Boards (Stand-Up-Paddling-Boards),
Familien- und Doppelluftmatratzen, Badeinseln o. ä. verboten.“ nur in den durch
die Verwaltung ausgewiesenen Bereichen zulässig.
- bei
Stimmengleichheit abgelehnt -
Anschließend
lässt Frau
Bezirksbürgermeisterin Di Padova über die Vorlage Nr. 2022/1946 mit der zuvor beschlossenen Änderung abstimmen.
Beschlussempfehlung
an den Rat:
Wie Vorlage mit der Änderung, dass in § 3
Absatz 2 wird der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen wird.
dafür: 9 (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 FDP)
Enth.: 3 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 AfD)