Herr Bartels (FDP) stellt mündlich folgenden Änderungsantrag:

 

1. In § 3 Absatz 2 soll der Unterpunkt 1 wie folgt geändert werden: Dort in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr zu verweilen.

 

2. In § 3 Absatz 3 „Die Nutzung der Wasserfläche des „Stöckenbergsees“, insbesondere das Baden und Schwimmen, ist untersagt“ soll wegfallen.

 

3. In § 3 Absatz 4 soll der Absatz: „Hinsichtlich der Nutzung der Wasserflächen des „Hitdorfer Sees“ und des „Großen Silbersees“ ist das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art, das Surfen, die Nutzung von SUP Boards (Stand-Up-Paddling-Boards), Familien- und Doppelluftmatratzen, Badeinseln o. ä. verboten.“ wegfallen.

 

4. Die Nummerierung der übrigen Unterpunkte wird entsprechend korrigiert.

 

Herr Haacke (SPD) beantragt, die Punkte des Änderungsantrags einzeln abzustimmen.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion stellt Rh. Scholz (CDU) verschiedene Nachfragen zu einzelnen Punkten der Seenverordnung, die durch die Verwaltung beantwortet werden. Er spricht sich zudem dafür aus, bei größeren Veranstaltungen von den Ausnahmeregelungen des § 4 Gebrauch zu machen, insbesondere, wenn z. B. eine höhere Personenzahl als die in § 3 Absatz 2 Nr. 12 genannte Obergrenze betroffen ist. Dies wäre z. B. bei einem möglichen Open Air Kino am Hitdorfer See der Fall. Rh. Scholz (CDU) gibt außerdem zu bedenken, dass der Hitdorfer See ausdrücklich als Freizeit- und Vergnügungssee freigegeben wurde. Er bittet zudem, den Bereich des Stöckenbergsees intensiver durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kontrollieren zu lassen.

 

Herr Schmidt (36) zeigt auf, dass mit der neuen Seenverordnung eine Brücke zwischen dem Natur- bzw. Landschaftsschutz und der Naherholung für Leverkusener Bürger*innen errichtet werden soll. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Stöckenbergsee um ein Wasserschutzgebiet handelt und stellt in Aussicht, dass der KOD diesen Bereich im Sommer verstärkt bestreifen wird, um eventuelle Verstöße zu ahnden.

 

Herr Bartels modifiziert nach einer weiteren Diskussion seinen zuvor gestellten Änderungsantrag:

 

- In § 3 Absatz 2 soll der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen werden.

- Der Punkt 2 des Änderungsantrags wird aufgrund der Aussage von Herrn Schmidt (36) wieder zurückgezogen.

- Der Punkt 3 des Änderungsantrags wird dahingehend modifiziert, dass das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art, das Surfen, die Nutzung von SUP Boards (Stand-Up-Paddling-Boards), Familien- und Doppelluftmatratzen, Badeinseln o. ä. nur in den durch die Verwaltung ausgewiesenen Bereichen zulässig ist.

 

Herr Franzkowski (36) macht darauf aufmerksam, dass er von einem Beschluss zur Seenverordnung mit Änderungen zu den ausgewiesenen Flächen abrät, da diese Flächen aufgrund der Rechtssicherheit vorher definiert werden und der Verordnung beigefügt werden müssen. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Schritt mit einem separaten Beschluss erfolgen.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt zunächst über die Beschlusspunkte des Änderungsantragsantrags von Herrn Bartels (FDP) einzeln abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Punkt 1 des Änderungsantrags:

 

In § 3 Absatz 2 wird der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen.

 

- mehrheitlich beschlossen -

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Punkt 3 des Änderungsantrags:

 

In § 3 Absatz 4 wird Satz 1 wie folgt geändert: „Hinsichtlich der Nutzung der Wasserflächen des „Hitdorfer Sees“ und des „Großen Silbersees“ ist das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen jeglicher Art, das Surfen, die Nutzung von SUP Boards (Stand-Up-Paddling-Boards), Familien- und Doppelluftmatratzen, Badeinseln o. ä. verboten.“ nur in den durch die Verwaltung ausgewiesenen Bereichen zulässig.

 

- bei Stimmengleichheit abgelehnt -

 

Anschließend lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova über die Vorlage Nr. 2022/1946 mit der zuvor beschlossenen Änderung abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit der Änderung, dass in § 3 Absatz 2 wird der Unterpunkt 1 vollständig gestrichen wird.

 

dafür:           9  (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 FDP)

Enth.:           3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 AfD)