Beschluss: einstimmig abgelehnt

Der Tagesordnungspunkt 35 wird vorgezogen hinter dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt 34 „Bewohnerparkgebühren“, Antrag Nr. 2023/1990, vor dem Tagesordnungspunkt 7 „Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997“, Vorlage Nr. 2022/1912, beraten.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag


dagegen:   10  (2 SPD, 3 CDU, 2 OP, 1 AfD, 1 DIE LINKE, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)