Herr Karl (61) informiert den Ausschuss in einer Präsentation; diese ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Beschluss:

 

1.    Für das in der Gemarkung Küppersteg liegende Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 262/II „Küppersteg – Seniorenwohnen Alte Landstraße“.

 

3.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262/II "Küppersteg - Seniorenwohnen Alte Landstraße" wird gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.

 

4.    Dem städtebaulichen Vorentwurf mit den zwei Varianten zum Bebauungsplan Nr. 262/II „Küppersteg - Seniorenwohnen Alte Landstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Dazu soll das städtebauliche Planungskonzept zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung, für 30 Tage öffentlich ausgehängt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

 


dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)