Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs liquide Mittel i. H. v. 2.745.798,16 € vor der eigentlichen Feststellung der im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen zu übertragen.

 

Leverkusen, 31.01.2023

 

gezeichnet:

Richrath                                              Rf. Milanie Kreutz               Rh. Stefan Hebbel“


dafür:         37  (OB, 12 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE)

Enth.:           3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)