Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs liquide Mittel i. H. v. 2.745.798,16 € vor der eigentlichen Feststellung der im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen zu übertragen.
Leverkusen, 31.01.2023
gezeichnet:
Richrath Rf.
Milanie Kreutz Rh. Stefan
Hebbel“
dafür: 37 (OB, 12 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE)
Enth.: 3 (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)