Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur Klarstellung die Widmungen folgender Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) NRW als Gemeinde-/Anliegerstraßen:
- Kreuzbroicher Straße (nördlich Heinrich-Lübke-Straße),
- Farnweg,
- Haselweg,
- Holunderweg,
- Ginsterweg,
- Am Eselsdamm.
Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erfragt, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Widmung ergeben.
Herr Schmitz
(66) erläutert, dass das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW erst 1962 in Kraft
getreten ist, sodass Straßen, die vorher fertiggestellt wurden, als faktisch
gewidmet gelten. Sofern im Nachhinein bei Straßen festgestellt wird, dass keine
Widmung erfolgt ist, wird dies zur Klarstellung nachgeholt. Bezogen auf diese
Widmung versichert Herr Schmitz (66) auf Nachfrage von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen),
dass rückwirkend keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.
- einstimmig -