Beschluss:

 

1.     Die Eigentümer*innen und die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW beteiligt. Über die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 8 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Stellungnahmen der Beteiligung der Eigentümer*innen und der von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange

01:       Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde,

02:       Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr,

03:       Feuerwehr Leverkusen,

04:       Fachbereich Tiefbau,

05:      Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),

06:       Energieversorgung Leverkusen (EVL),

07:       PLEdoc GmbH,

08:       Wupperverband.

 

2.    Die Stellungnahme der Öffentlichkeit (Anlage 9 zur Niederschrift) wird zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die 4. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Kastanienallee Opladen“ (Anlage 10 zur Niederschrift) wird gemäß § 7 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW (früher Landschaftsgesetz – LG) i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25.11.2016 und am 01.01.2018, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV. NRW. S. 560), in Kraft getreten am 18.05.2021, Gesetz vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 139), in Kraft getreten am 19.02.2022, (Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und b sowie Nummer 4) und am 19.08.2022 (Nummer 3 Buchstabe d und e), in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15.04.2022, Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26.04.2022 (Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft), als Satzung beschlossen.


Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass gem. § 6 Nr. 6c der Zuständigkeitsordnung über Maßnahmen zur Vorbereitung, Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen entscheidet. Deshalb sei nach Auffassung der Klimaliste Leverkusen nicht der Rat der Stadt Leverkusen für eine Entscheidung über die Vorlage zuständig.

 

Des Weiteren solle durch diese Teiländerung des Landschaftsplans die Ausnahme zur Regel gemacht werden. Dies halte die Klimaliste Leverkusen nicht für zulässig.

 

Außerdem halte die Klimaliste Leverkusen das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände nicht für angezeigt.


dafür:         40  (OB, 12 CDU, 7 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (DIE LINKE)

 

Rf. Nowack (CDU) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.