Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung nutzt alle Möglichkeiten, um die Errichtung von Wettbüros und Wettannahmestellen im Stadtgebiet zu verhindern.

 

I.     Die Stadt Leverkusen entwickelt eine differenzierte Gesamtkonzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.

 

II.    Die Verwaltung ändert die Bauleitplanung unter der Berücksichtigung u.a. folgender Punkte entsprechend ab und begrenzt/untersagt somit weitere Vergnügungsstätten.

 

a.    Analog des Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) § 5 (5): Annahmestellen sollen zueinander einen Mindestabstand von 200 Metern nicht unterschreiten, Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Berücksichtigung.

 

b.    Keine weiteren Wettbüros in Fußgängerzonen oder ähnlichen Einkaufsmeilen um den sogenannten „Trading-Down-Effekt“ zu verhindern. Die Gebiete werden speziell durch die Verwaltung ausgewiesen und festgelegt.

 

III.   Sollte aus o.g. Gründen eine Anpassung des Vergnügungsstättenkonzeptes der Stadt nötig sein, wird dies entsprechend aktualisiert.

 

IV.  Das Ordnungsamt prüft die aktuelle Situation und entwickelt ggf. ein Konzept zur regelmäßigen und intensiven Kontrolle der vorhandenen Wettannahmestellen. Hier gilt es zu überprüfen ob die entsprechenden Auflagen einer reinen Wettannahmestelle erfüllt werden. Bei Verstößen werden konsequent Ordnungsverfahren eingeleitet. Bei wiederholten Verstößen wird geprüft, ob die Erlaubnis/Konzession entzogen werden kann.


dafür:         24  (OB, 9 CDU, 6 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 1 AfD, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:   10  (8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP)

Enth.:           4  (3 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)