Beschluss:

 

1.    Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 269/II „Opladen - zwischen Bonner Straße, Kantstraße, Kopernikusstraße und Gerhart-Hauptmann-Straße“.

 

3.    Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk II im Stadtteil Opladen und wird begrenzt durch die Bonner Straße im Norden und die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Kopernikusstraße im Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 2,4 ha.

 

4.    Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

5.    Für den Bebauungsplan wird die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung beträgt vier Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen in den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

dafür:         18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)