Beschluss:
1.
Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete
Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden
ist, die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 269/II „Opladen - zwischen Bonner Straße, Kantstraße,
Kopernikusstraße und Gerhart-Hauptmann-Straße“.
3.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk II im
Stadtteil Opladen und wird begrenzt durch die Bonner Straße im Norden und die
Gerhart-Hauptmann-Straße und die Kopernikusstraße im Süden. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 2,4 ha.
4.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
5.
Für den Bebauungsplan wird die förmliche
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer
der Auslegung beträgt vier Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im
Internet und als Aushang eingesehen werden.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen in
den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 18 (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)