Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114/74 beschlossen.

 

2.    Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ - 5. Änderung „Wiesdorf - nordöstlich Christuskirche“. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk I im Stadtteil Wiesdorf, nordöstlich der evangelischen Christuskirche und südlich des Friedrich-Ebert-Platzes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von rund 0,2 ha.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


 

- einstimmig -